Wer bekommt Bürgergeld und was musst du wissen, um es zu beantragen?

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7.8.2023

Das Bürgergeld sichert dir und deiner Familie den Lebensunterhalt – auch wenn’s mal nicht so gut läuft. Damit dich weder die Fragezeichen in deinem Kopf noch der Papierkram davon abhalten, es zu bekommen, erklären wir dir alles Wichtige zum Thema. Natürlich inklusive der Antwort auf die wichtige Frage: Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Das Wichtigste zu deinem Bürgergeld-Anspruch in Kürze:

Alles Wichtige aus dem Artikel kurz zusammengefasst.

  • Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung, die du bekommst, wenn du gerade selbst nicht genug Geld für dich und deine Familie verdienst.
  • Um Bürgergeld zu bekommen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen.
  • Wie viel Bürgergeld du genau bekommst, hängt individuell von dir und deiner Familie ab.
  • Du bekommst Bürgergeld nicht automatisch, sondern musst es beantragen.
  • Ansprechpartner für dein Bürgergeld ist das Jobcenter in deiner Stadt oder Gemeinde.

Wichtige Begriffe: Das musst du wissen, damit du diesen Artikel besser verstehst

Kennst du das auch? Du liest einen Brief oder einen Text von einer Behörde und alles, was du verstehst, ist das:

Geht's dir auch so? Beim Lesen von Behörden-Texten verstehen wir oft nur Bahnhof ...

Irgendwie haben Ämter und Behörden ihr ganz eigenes Deutsch. Mit ganz vielen eigenen Begriffen, die außer ihnen niemand versteht. Einige davon müssen wir in unserem Artikel auch benutzen, damit wir dir die wichtigsten Infos zum Bürgergeld erklären können. Damit du trotzdem alles verstehst, erklären wir dir die wichtigsten Begriffe gleich vorab. Dann kannst du jederzeit noch mal hochscrollen und nachlesen.

Bedarfsgemeinschaft

Das Bürgergeld ist sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien gemacht. Allerdings ist keine Familie wie die andere – und keine ist wie deine.

Damit beim Bürgergeld die Besonderheiten aller Familien fair berücksichtigt werden, betrachtet das Jobcenter immer die Bedarfsgemeinschaft. Ein ganz schön förmliches Wort für etwas Lebendiges wie deine Familie, oder?

In deiner Bedarfsgemeinschaft sind alle die Menschen, mit denen du in irgendeiner Form zusammenlebst, für die du Verantwortung übernimmst und die womöglich auch Verantwortung für dich übernehmen.

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören zum Beispiel:

  • Ehepartner (wenn sie nicht dauerhaft getrennt leben)
  • Eingetragene Lebenspartner aller Geschlechter (wenn sie nicht dauerhaft getrennt leben)
  • Eheähnliche Gemeinschaften (also Partner, die zusammen leben, aber nicht verheiratet sind)
  • Im Haushalt lebende Kinder unter 15 Jahren
  • Im Haushalt lebende Kinder zwischen 15 und 25 Jahren, die noch nicht verheiratet sind und gleichzeitig erwerbsfähig sind, aber noch nicht genug Einkommen für ihren eigenen Lebensunterhalt haben

Die Bedarfsgemeinschaft hat große Auswirkungen aufs Bürgergeld. Sie hat Einfluss darauf, ob und wie viel Geld du bekommst.

Sozialleistung

In Deutschland gibt es verschiedene Sozialleistungen. In der Regel handelt es sich dabei um finanzielle Unterstützung, die du in verschiedenen Fällen und unter verschiedenen Voraussetzungen bekommst.

Du bekommst sie aber nicht einfach so, sondern musst sie beantragen. Beim Antrag prüft dein zuständiges Jobcenter deinen Anspruch auf diese Sozialleistung. Es kann immer auch passieren, dass dein Antrag abgelehnt wird.

Bekannte Sozialleistungen sind zum Beispiel diese:

  • Bürgergeld
  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Wohngeld
  • Sozialhilfe
  • BAföG

Vermögen, das du für deine Altersvorsorge angespart hast, wird in der Regel nicht berücksichtigt.

Zum Einkommen zählt zum Beispiel:

  • Lohn und Gehalt
  • Erträge aus selbstständiger Arbeit
  • Falls du Immobilien besitzt, die du vermietest oder verpachtest: Miet- oder Pachterträge
  • Unterhalt
  • Sozialleistungen
  • Zinserträge (zum Beispiel aus dem Sparbaum)
  • Abfindungen (zum Beispiel durch deinen ehemaligen Arbeitgeber)

Was ist Bürgergeld und wer bekommt es?

Manchmal läuft im Leben einfach alles schief – auch finanziell. Für genau solche Lebensphasen gibt es das Bürgergeld. Es ist eine Sozialleistung sowohl für einzelne Personen als auch für Familien. Es sorgt dafür, dass du auch in schlechten Zeiten genug Geld für deine Wohnung, etwas zu essen und die wichtigsten Bedürfnisse hast.

Die Idee hinter dem Bürgergeld ist, dir schnell wieder auf die Beine zu helfen: Du sollst möglichst schnell eine passende Arbeit finden, mit der du dich und deine Familie versorgen kannst. Und das nicht nur für den Übergang, sondern am besten langfristig.

Allerdings bekommst du Bürgergeld nicht nur dann, wenn du gerade keinen Job hast. Du bekommst es auch, wenn du arbeiten gehst, aber dein Lohn einfach nicht zum Leben reicht.

Übrigens: Bestimmt hast du auch schon mal vom Arbeitslosengeld II gehört, besser bekannt als Hartz IV. Diese Sozialleistung gibt es nicht mehr – das Bürgergeld hat Hartz IV zum 1. Januar 2023 ersetzt. Dabei ist das Bürgergeld nicht einfach nur ein neuer Name, sondern hat auch einige Verbesserungen mitgebracht.

Wer erhält Bürgergeld?

Bürgergeld ist für Menschen gedacht, die gerade finanzielle Hilfe zum Leben brauchen. Es gibt allerdings noch ein paar Voraussetzungen, die du erfüllen musst, um Bürgergeld zu bekommen.

Die wichtigsten sind diese vier, die du alle erfüllen musst:

Voraussetzung 1: Du bist zwischen 15 und 67 Jahren alt

Damit du Bürgergeld beantragen kannst, musst du mindestens 15 Jahre alt sein. Außerdem darfst du das gesetzliche Rentenalter von 67 Jahren noch nicht erreicht haben.

Voraussetzung 2: Du lebst in Deutschland und darfst auch hier arbeiten

Bürgergeld bekommst du nur, wenn du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und dich auch hier aufhältst. Du musst theoretisch jederzeit bereit sein, eine neue Arbeit in der Nähe deines Wohnortes anzutreten oder zu einem Termin bei den Behörden zu kommen.

Das heißt natürlich nicht, dass du nicht auch mal für ein paar Tage wegfahren darfst, um zum Beispiel deine Familie zu besuchen. Wenn du aber für längere Zeit weg bist oder dich im Ausland aufhältst, erfüllst du diese Voraussetzung nicht – und hast somit keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Falls du gerade erst aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen bist, benötigst du eine Arbeitsgenehmigung, um Bürgergeld beantragen zu können.

Voraussetzung 3: Du bist in der Lage, mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten

Um Bürgergeld zu bekommen, musst du erwerbsfähig sein. Als erwerbsfähig giltst du, wenn du mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten gehen könntest.

Das ist unter anderem eine gesundheitliche Frage: Bist du körperlich und geistig in der Lage dazu, dann giltst du als erwerbsfähig. Hast du eine Krankheit oder Behinderung und kannst deswegen nur weniger als 3 Stunden am Tag oder gar nicht arbeiten, bist du nicht erwerbsfähig.

Auch wenn du gerade noch in deinem Studium oder deiner Ausbildung steckst, giltst du nicht als erwerbsfähig. Du wärst zwar körperlich und geistig in der Lage, 3 Stunden täglich arbeiten zu gehen – hast aber schlichtweg keine Zeit dafür.

Voraussetzung 4: Du giltst als hilfebedürftig

Zugegeben: „hilfebedürftig“ ist ein seltsames Wort. Genaugenommen steht es auch gar nicht für eine einzige Voraussetzung, sondern für eine Zusammenfassung von mehreren kleinen, die du alle erfüllen musst:

  • Dein Einkommen und dein Vermögen reichen nicht aus, um die notwendigsten Kosten deines Lebensunterhalts zu bezahlen.
  • Du bekommst keinen oder nicht genug Unterhalt oder Unterstützung durch andere Personen.
  • Du bekommst keine oder nicht genug andere Sozialleistungen. Hier gibt es allerdings die eine oder andere Sonderregelung.

Du siehst also: Es gibt jede Menge Details, die du beachten musst. Insbesondere bei den anderen Sozialleistungen wird es ein bisschen kompliziert. Deswegen möchten wir dir diesen Punkt noch ein bisschen genauer erklären:

Das Bürgergeld bekommst du nur dann, wenn alle anderen Sozialleistungen noch immer nicht ausreichen, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Du musst also zuerst alle anderen Sozialleistungen, die für dich möglich sind, beantragen. Erst danach kommt das Bürgergeld infrage. Eine Ausnahme bilden der Kinderzuschlag und das Wohngeld. Wenn du mit Kinderzuschlag und Wohngeld für drei Monate am Stück alle Kosten decken kannst, hat es Vorrang vorm Bürgergeld. Ansonsten darfst du direkt Bürgergeld beantragen.

Übrigens: Auch dein Vermögen entscheidet, ob du als hilfebedürftig giltst. Schließlich kannst du auch dein Erspartes verwenden, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber auch hier gibt es einige Besonderheiten, die du beachten musst. Was das ist, erfährst du im Abschnitt „So wirken sich Einkommen und Vermögen auf deinen Bürgergeld-Anspruch aus“.

Ganz schön viele Details, oder? Aber keine Angst: Du musst dich nicht allein da durch wühlen. Wenn du dein Bürgergeld beantragst, beraten dich die Mitarbeiter des Jobcenters, sodass du nichts falsch machen kannst.

Besonderheit: Du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft

Wenn du nicht als erwerbsfähig giltst, hast du unter Umständen dennoch Anspruch auf Bürgergeld.

Hat dein Partner oder deine Partnerin in deiner Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Bürgergeld, kannst du womöglich trotzdem Bürgergeld beantragen. Lass dich dazu am besten individuell beraten.

Besonderheit: Du hast eine Behinderung, kannst aber arbeiten

Wenn du eine Krankheit oder eine Behinderung hast und deswegen nicht arbeiten gehen kannst, bist du nicht erwerbsfähig. Dadurch hast du keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Wenn du aber eine Behinderung hast, mit der du dennoch mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kannst, giltst du als erwerbsfähig. In diesem Fall steht dir Bürgergeld zu – und du bekommst sogar bis zu 35 % mehr Bürgergeld, damit du dich optimal auf deine Arbeit vorbereiten kannst.

Haben Rentner Anspruch auf Bürgergeld?

Wenn du bereits Rente bekommst, giltst du nicht mehr als erwerbsfähig. Das heißt, als Rentner oder Rentnerin hast du keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Wenn deine Rente allerdings nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, stehst du trotzdem nicht alleine da. Denn dann hast du ein Recht auf die gesetzliche Grundsicherung.

Haben Studenten Anspruch auf Bürgergeld?

Wenn du studierst oder noch in der Ausbildung bist, hast du nur geringe monatliche Einkünfte. Das ist ganz normal. Oft reichen sie nicht mal aus, um davon leben zu können. Allerdings hast du trotzdem keinen Anspruch auf Bürgergeld. Schließlich bist du ja nicht erwerbsfähig – selbst wenn du ein tolles Jobangebot bekommen würdest, könntest du es nicht annehmen.

Studierende haben deswegen andere Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Wenn du noch studierst oder in der Ausbildung bist, steht dir grundsätzlich noch Unterhalt von deinen Eltern zu. Wenn das nicht ausreicht, kannst du BAföG beantragen. Deswegen gilt beim Thema Bürgergeld auch für Studenten ohne BAföG-Anspruch: Der Antrag wird sehr wahrscheinlich abgelehnt.

Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen. Dadurch bekommen auch manche Studierende Bürgergeld. Ob dein Fall eine solche Ausnahme ist, findest du am besten in einer persönlichen Beratung durch das Jobcenter in deinem Wohnort heraus.

Bildung steht beim Bürgergeld klar im Fokus - vorausgesetzt, du stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Für Studierende gilt das nicht. Deswegen gibt es auch kein Bürgergeld für Studenten ohne BAföG-Anspruch.

Haben Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft Anspruch auf Bürgergeld?

Du brauchst keine deutsche Staatsbürgerschaft, um Bürgergeld zu bekommen. Auch wenn du gerade erst nach Deutschland gekommen bist, kannst du Bürgergeld beantragen. Allerdings gibt es dann zu den vier Voraussetzungen noch eine weitere: Du benötigst die Genehmigung, in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Achtung: Du kannst deinen Anspruch auf Bürgergeld auch verlieren

Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du Bürgergeld beantragen. Aber Achtung: Nur, weil du es einmal bekommst, heißt das nicht, dass das auch so bleibt. Denn sobald sich deine Voraussetzungen ändern, kannst du deinen Anspruch verlieren.

Voraussetzung für Bürgergeld ist immer, dass du jederzeit einen neuen Job annehmen könntest. Ist das nicht mehr möglich, verlierst du auch deinen Anspruch darauf. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du für eine Weile ins Ausland gehst, wenn du längere Zeit im Krankenhaus bist oder in den Strafvollzug gehst. Und natürlich auch, wenn du einen neuen Job gefunden hast.

Übrigens: Auch wenn du plötzlich mehr Vermögen hast, kannst du dadurch deinen Anspruch auf Bürgergeld verlieren. Zum Beispiel, weil du etwas geerbt oder gewonnen hast.

Wichtig ist, dass du immer ehrlich mit deinen Voraussetzungen umgehst. Ändert sich etwas, solltest du erst gar nicht versuchen, das zu verheimlichen. Das wäre Betrug – und mal ehrlich: damit kommt man auf Dauer sowieso nicht durch.

Die Höhe des Bürgergeldes: so viel Geld bekommst du

Grundsätzlich wird das Bürgergeld pauschal mit sogenannten Regelsätzen ausgezahlt. Das heißt, jeder bekommt grundsätzlich die gleiche Summe. Da aber jeder Mensch und jede Familie individuelle Voraussetzungen mitbringt, setzt sich die Summe, die dir letztendlich zusteht, trotzdem individuell zusammen. Dabei berücksichtigt das Amt die folgenden Faktoren:

  1. Deine Bedarfsgemeinschaft
  2. Dein Einkommen
  3. Dein Vermögen
  4. Deine Wohnung
  5. Besondere Herausforderungen, vor denen du gerade stehst

In der Praxis heißt das:

Dir steht für dich und für die Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft eine pauschale Summe entsprechend des Regelsatzes zu. Hinzu kommen die Kosten für eure Wohnung. Abgezogen werden euer Einkommen und euer Vermögen, wenn es bestimmte Freibeträge überschreitet. Was das bedeutet, erfährst du gleich.

Die Regelsätze pro Person liegen aktuell (2023) bei den folgenden monatlichen Summen. Da der Gesetzgeber für das Jahr 2024 mit einem Anstieg der Regelsätze von 6 % bis 8 % rechnet, findest du daneben auch schon die geschätzten Regelsätze für 2024:

Wer kann wie viel Bürgergeld bekommen? Die Regelsätze für 2023 und 2024 (bei einer Steigerung von 8 %) siehst du hier
Wer kann wie viel Bürgergeld bekommen? Die Regelsätze für 2023 und 2024 (bei einer Steigerung von 8 %) siehst du hier.

Wohnkosten: Das wird übernommen

Zusätzlich zum Regelsatz bekommst du Geld für die Kosten deiner Wohnung – egal, ob du in einer Mietwohnung, einem eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung lebst.

Übernommen werden alle Kosten, die in Zusammenhang mit der Wohnung auftreten. Bei einer Mietwohnung ist das die Miete, bei Eigentum sind es zum Beispiel die Kosten für Grundsteuer, Wohngebäudeversicherung, Instandhaltung oder Hypotheken. Auch für übliche Nebenkosten wie Straßenreinigung, Müllabfuhr und Co. sowie für die Heizkosten bekommst du Bürgergeld. Zusammengefasst also für alles, was du zum Leben brauchst.

Allerdings gibt es natürlich eine Voraussetzung dafür: Deine Wohnkosten müssen angemessen sein. Das heißt, dass du nicht über deine Verhältnisse lebst – deine Wohnung ist angemessen groß und du heizt sparsam.

Aber was genau ist denn nun angemessen?

Was die Größe angeht, gibt es genaue Vorgaben: Lebst du allein, darf deine Mietwohnung 45 Quadratmeter groß sein. Für jede weitere Person und jedes Kind in deiner Bedarfsgemeinschaft kommen 15 Quadratmeter hinzu.

Hast du Eigentum, steht dir noch etwas mehr zu:

Im Einfamilienhaus:

  • 140 Quadratmeter für 1 bis 4 Personen
  • 160 Quadratmeter für 5 Personen
  • 180 Quadratmeter für 6 Personen
  • 20 Quadratmeter für jede weitere Person

In der Eigentumswohnung:

  • 80 Quadratmeter für 1 bis 2 Personen
  • 100 Quadratmeter für 3 Personen
  • 130 Quadratmeter für 4 Personen
  • 150 Quadratmeter für 5 Personen
  • 170 Quadratmeter für 6 Personen
  • 20 Quadratmeter für jede weitere Person

Ob die Miet- und Nebenkosten angemessen sind, entscheidet der Durchschnitt. Schließlich sind die Kosten in jeder Gegend unterschiedlich hoch. Aber keine Angst: Das musst du nicht selbst herausfinden. Dein zuständiges Jobcenter prüft deine Wohnkosten und informiert dich, ob sie angemessen sind.

Was passiert, wenn die Wohnkosten zu hoch sind?

Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die zuständige Behörde dich auffordert, umzuziehen. Das ist immer dann der Fall, wenn deine Wohnkosten im Vergleich zum Durchschnitt einfach zu hoch sind. Dann wäre es unfair anderen Menschen gegenüber, deine Wohnkosten in voller Höhe zu übernehmen. Wenn deine Wohnkosten übernommen werden sollen, musst du in eine günstigere Wohnung umzuziehen.

Aber keine Angst: Das passiert nicht einfach so. Das Bürgergeld verschafft dir ein Jahr Zeit. Das ist das sogenannte Karenzjahr. In diesem ersten Jahr werden deine Wohnkosten einfach ohne Prüfung übernommen. Du hast also Zeit, einen neuen Job zu finden, mit dem du dir deine Wohnung wieder bequem leisten kannst.

Bei dir ist alles anders? Dann steht dir mehr Bürgergeld zu!

Keine Familie ist wie die andere – deswegen bekommt auch jede Familie ein individuelles Bürgergeld. Wenn du gerade vor besonderen Herausforderungen stehst und mehr Geld brauchst als sonst, bekommst du auch mehr Geld.

Das ist zum Beispiel in diesen Fällen möglich:

  • Ihr erwartet ein Kind und seid bereits mindestens in der 13. Woche schwanger.
  • Du bist alleinerziehend von einem minderjährigen Kind.
  • In deiner Bedarfsgemeinschaft leben Kinder mit Behinderung.
  • Eines oder mehrere deiner Kinder benötigen aus medizinischen Gründen eine spezielle Ernährung.
  • Du musst umziehen und benötigst Geld für die Renovierung oder Umzugshelfer.
  • Die Schulklasse deines Kindes fährt auf Klassenfahrt – da soll dein Kind natürlich mitfahren!

Du siehst also: Das Bürgergeld unterstützt dich immer individuell, je nach deiner Lebenssituation. Deswegen ist es wichtig, im Antrag alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Denn nur, wenn das Jobcenter deine Situation kennt, kann es dir auch richtig helfen. In der Praxis hast du dafür aber auch immer einen persönlichen Ansprechpartner, der dich berät und dir hilft.

Besondere Situationen wie eine Schwangerschaft verursachen meistens auch hohe Kosten. Aber keine Angst, du bist nicht allein: Du kannst einen Zuschuss zum Bürgergeld beantragen.

Bonus für berufliche Bildung

Die Idee hinter dem Bürgergeld ist, einen richtig guten Job für dich zu finden. Deswegen geht es nicht darum, dir einfach so schnell wie möglich irgendeinen Job zu vermitteln. Sondern einen, in dem du lange arbeiten kannst.

Dafür ermöglicht dir das Bürgergeld, dich weiterzubilden oder sogar eine Ausbildung oder Umschulung zu machen.

Seit dem 01.07.2023 ist dafür zweite Stufe des Bürgergeldes in Kraft getreten. Für dich bedeutet das:

In der persönlichen Beratung geht es wirklich um dich. Dein Ansprechpartner ermittelt deine persönlichen Kompetenzen und erstellt einen individuellen Kooperationsplan für dich. Darin werden Bildungsmaßnahmen vereinbart, die dich Schritt für Schritt auf deinen perfekten Beruf vorbereiten. Dieser Plan wird alle 6 Monate aktualisiert, damit du auch wirklich vorankommst.

Wenn du die vereinbarten Maßnahmen aus dem Kooperationsplan umsetzt und dich beruflich bildest, bekommst du sogar mehr Geld. Dir stehen dann ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € und ein Bürgergeldbonus in Höhe von 75 € zu.

So wirken sich Einkommen und Vermögen auf deinen Bürgergeld-Anspruch aus

Bestimmt ahnst du es schon: Wenn du ein Einkommen oder Vermögen hast, wird es auf deinen Bürgergeld-Anspruch angerechnet. Das heißt, du bekommst weniger Geld. Schließlich kannst du dein Einkommen und dein Vermögen nutzen, um deinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten.

Allerdings hast du beim Bürgergeld einen ordentlichen Puffer – zeitlich und finanziell. Im ersten Jahr nach deinem Bürgergeld-Antrag darfst du bis zu 40.000 € Vermögen haben, alle anderen Personen in deiner Bedarfsgemeinschaft bis zu 15.000 €. Nach dem ersten Jahr darf jeder von euch 15.000 € Vermögen haben. Hast du oder eine Person aus deiner Bedarfsgemeinschaft mehr Vermögen, müsst ihr das zuerst für euren Lebensunterhalt aufbrauchen, bevor ihr Bürgergeld bekommt.

Auch beim Einkommen hast du einen Puffer. Das heißt, du darfst ruhig Geld dazuverdienen – und bekommst dennoch Bürgergeld.

Der Freibetrag dafür liegt bei 100 € im Monat. Du kannst also bis zu 100 € im Monat dazuverdienen und bekommst dennoch die gleiche Summe Bürgergeld. Verdienst du mehr, bekommst du weniger Bürgergeld.

Wie viel weniger richtet sich nach deinem Einkommen. Je mehr du verdienst, desto weniger Bürgergeld bekommst du. Die Berechnung, wie viel Bürgergeld zu bei wie viel Einkommen bekommst, ist ein bisschen knifflig. Denn es gibt verschiedene Einkommensstufen, die aufeinander aufbauen – in jeder davon hast du einen Freibetrag, der nicht von deinem Bürgergeld abgezogen wird.

Wenn du ein Einkommen hast, wird davon etwas von deinem Bürgergeld abgezogen. Die Berechnung ist allerdings ein bisschen knifflig.
Wenn du ein Einkommen hast, wird davon etwas von deinem Bürgergeld abgezogen. Die Berechnung ist allerdings ein bisschen knifflig.

Der Bürgergeld-Rechner: So einfach kannst du deinen Bürgergeld-Anspruch berechnen

Bestimmt bist du jetzt neugierig, wie viel Bürgergeld dir zusteht. Keine Angst, du musst nicht selbst anfangen zu rechnen. Das wäre auch viel zu kompliziert mit all den Besonderheiten, Freibeträgen und Bedingungen. Anstatt den Bleistift zu zücken, kannst du einfach einen kostenfreien Bürgergeld-Rechner nutzen.

Es gibt verschiedene Anbieter, die dir so einen Rechner kostenfrei im Internet zur Verfügung stellen, zum Beispiel dieser.

Wichtig: Das Ergebnis von kostenlosen Bürgergeld-Rechnern ist immer nur eine erste Einschätzung. Lass dich am besten von deinem persönlichen Ansprechpartner bei deinem zuständigen Jobcenter beraten, um den genauen Betrag zu erfahren.

So stellst du deinen Antrag auf Bürgergeld

Der Antrag auf Bürgergeld soll möglichst einfach sein – so zumindest der Plan des Gesetzgebers. Natürlich sind solche Behörden-Sachen trotzdem immer irgendwie kompliziert. Nimm dir deswegen genug Zeit, dich um den Antrag zu kümmern und versuch nicht, das noch eben beim Zähneputzen zu erledigen.

Grundsätzlich kannst du deinen Antrag auf Bürgergeld formlos stellen. Das heißt, du kannst es online, persönlich in deinem Jobcenter, telefonisch oder schriftlich machen. Am einfachsten ist es aber, wenn du den Online-Prozess der Arbeitsagentur nutzt. Dort wird dein Antrag direkt an dein zuständiges Jobcenter weitergeleitet und du kannst nichts vergessen.

Hier kommst du zum Antrag

Wichtig: Der Ablauf der Arbeitsagentur sieht vor, dass du erst ganz am Ende deines Antragsprozesses einen Beratungstermin bei deinem Jobcenter bekommst. Wenn du Fragen hast oder nicht weiterkommst, kannst du dich aber natürlich auch schon vorher an dein Jobcenter wenden. Die Kontaktdaten deines Jobcenters findest du in der Regel auf dessen Internetseite.

Ab wann bekommt man Bürgergeld?

Du bekommst Bürgergeld, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und dein Antrag genehmigt wurde. Dein Antrag ist dabei ab dem ersten des Monats gültig, in dem du den Antrag eingereicht hast.

Wichtig: Bis dein Antrag bearbeitet wurde und du dein Bürgergeld ausgezahlt bekommst, kann es schon mal eine Weile dauern. Laut Gesetz hat das Jobcenter bis zu 6 Monate Zeit, deinen Antrag zu bearbeiten. Kümmere dich deswegen frühzeitig darum, dein Bürgergeld zu beantragen.

Bürgergeld-Anspruch prüfen: Das kannst du machen, wenn dein Antrag abgelehnt wird

Nachdem du den Antrag abgeschickt hast, überprüft das Jobcenter deine Angaben. Es kann passieren, dass sie deinen Antrag ablehnen, weil du nicht alle Voraussetzungen erfüllst.

Wird dein Antrag abgelehnt, hast du einen Monat lang Zeit, Widerspruch einzulegen. Das machst du am besten schriftlich per Post, indem du deinen Widerspruch als Einschreiben zum Jobcenter schickst. In dem Widerspruch beziehst du dich auf den Bescheid, den du bekommen hast und erklärst, wo die Fehler bei der Prüfung deines Antrags lagen. Es kann zum Beispiel sein, dass du wichtige Angaben vergessen hast.

Wichtig: Auf deinem Widerspruch sollten unbedingt alle wichtigen Angaben zu dir stehen, damit das Jobcenter ihn auch zu deinem Antrag zuordnen kann. Wenn du dir nicht sicher bist, wie du den Widerspruch schreiben sollst, frag am besten noch mal persönlich beim Jobcenter nach.

Unser Motto, wenns ums Bürgergeld geht: Frag nach. Das gilt natürlich auch, wenn du Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen musst. Frag einfach noch mal bei den Mitarbeitern des Jobcenters um Hilfe.

Diese Pflichten hast du, wenn du Bürgergeld bekommst

Wenn du Bürgergeld bekommst, ist das für dich natürlich auch mit ein paar Pflichten verbunden.

Die wichtigste Pflicht lautet: Du musst jederzeit bereit sein, eine angemessene Arbeitsstelle anzutreten. Angemessen heißt, dass du körperlich und geistig in der Lage bist, die Arbeit auszuüben und auch sonst kein wichtiger Grund dagegen spricht. Falls es wirklich einen guten Grund gibt, warum du den Job nicht annehmen kannst, musst du deinem Ansprechpartner das unbedingt mitteilen.

Eine weitere wichtige Pflicht ist, dass du deine Zusagen einhältst und zu vereinbarten Terminen auch wirklich erscheinst.

Unterm Strich ist es einfach wichtig, dass du eng mit deinem Jobcenter zusammenarbeitest. Die Mitarbeiter dort wollen dir helfen, dein wieder Leben in geordnete Bahnen zu bringen – mit einem guten Job und genug Geld zum Leben. Das geht natürlich nur, wenn du auch mit ihnen sprichst und dich auf ihre Hilfe einlässt.

Das erwartet dich, wenn du gegen deine Pflichten verstößt

Hältst du dich nicht an die Vereinbarungen, hat das Folgen für dich. Konkret heißt das:

  • Beim ersten Mal bekommst du für einen Monat 10 % weniger Bürgergeld
  • Beim zweiten Mal bekommst du zwei Monate lang 20 % weniger Bürgergeld
  • Beim dritten Mal bekommst du drei Monate lang 30 % weniger Bürgergeld

Das betrifft allerdings nur deinen Regelsatz und mögliche Zulagen, nicht das Geld, das du für deine Wohnung und die Nebenkosten bekommst. Denn noch mal zur Erinnerung: Die Behörden wollen dir helfen. Sie möchten dich nicht ärgern. Und schon gar nicht, dass du dein Zuhause verlierst.

Klassische Regelverstöße beim Bürgergeld sind zum Beispiel diese:

  • Du hast einen Termin beim Jobcenter, gehst aber nicht hin.
  • Du bekommst ein tolles Job-Angebot, nimmst es aber nicht an – ohne einen wichtigen Grund dafür zu nennen.

Für deine Kinder: Bürgergeld bekommen und das Taschengeld geldklug verwalten

Zugegeben: Während des Bezugs von Bürgergeld sind große Sprünge nicht möglich. Deine Kinder können daraus aber eine Menge lernen – wenn du sie früh mit an Bord holst.

Was kostet wie viel? Wie viel kann ich mir von meinem Taschengeld kaufen? Und wie viel Geld gibt man im Monat eigentlich aus? All das und mehr lernen deine Kinds mit der Blingcard. Du sendest das Taschengeld bequem per App, verteilst Aufgaben und regst dein Kind zum sparen an. Und gemeinsam habt ihr immer den Überblick, wie viel Geld dein Kind ausgibt oder spart.

So machst du deine Kids startklar für eine geldkluge Zukunft!

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