Der Taschengeldparagraph – einfach erklärt

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2.3.2023

Wir alle wünschen uns geldkluge Kinder, die nicht über ihre Verhältnisse leben und zu verantwortungsbewussten Erwachsenen werden, die wissen, wo sich ihre finanziellen Grenzen befinden. Aber klar ist auch: Ein solches Bewusstsein wird niemandem in die Wiege gelegt. Kinder müssen erst lernen, mit Geld umzugehen, den Wert einzuschätzen und ein Gefühl für das Verhältnis von Preis und Leistung zu bekommen.

Unbeschränkte und eingeschränkte Geschäftsfähigkeit

In vollem Umfang geschäftsfähig sind Menschen in Deutschland mit ihrer Volljährigkeit, also mit 18 Jahren. Das bedeutet, ab diesem Zeitraum können sie selbstständig und in unbegrenztem Umfang Geschäfte machen. Damit unsere Kinder aber vor dem 18. Geburtstag schon lernen, mit Geld umzugehen, gibt es bei uns die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit, die mit dem 7. Geburtstag beginnt. Genau genommen, also von rechtlicher Seite, dürften Kinder unter 7 Jahren also nicht ohne Begleitung Erwachsener einkaufen.

Der Taschengeldparagraph

Irrtümlich denken viele Menschen, der §110 BGB, der Taschengeldparagraph, würde die Höhe des Taschengeldes regeln, das deutschen Kindern zur Verfügung steht. Dem ist nicht so, denn einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld gibt es nicht. Es handelt sich um eine absolut freiwillige Leistung der Eltern.

Ganz im Gegenteil sagt der Taschengeldparagraph aus, dass Kinder ab 7 Jahren in beschränktem Maße einkaufen dürfen. Wer allerdings im BGB nach genauen Zahlen sucht, wird nicht fündig werden. Das Gesetz ist äußerst vage gehalten.

Im Original heißt es:

„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“

Wenn also Eltern ihrem Kind Geld für ein Fahrrad geben, darf das Kind es kaufen, egal wie teuer.

Auch das Taschengeld, sofern es sich nicht um Budgetgeld handelt, unterliegt der freien Verfügung.

Der Taschengeldparagraph und die Ausnahmen

Wenn ein Kind also nun viel Taschengeld bekommt und über Monate oder Jahre hinweg spart, darf es sich dann ein Pony kaufen? Auch wenn jetzt viele Kinderaugen leuchten, ein Pony ist nicht drin. Denn natürlich gibt es Ausnahmen vom Taschengeldparagraphen: Verträge und Abos sind genauso unwirksam wie Ratenkäufe, größere Verkäufe, der Kauf von teurem Schmuck oder Spielzeug sowie von elektronischen Geräten.

Ihr müsst also keine Angst haben, dass eure Knirpse das Familienauto verkaufen, um sich eine dekadente Spielekonsole zu leisten. Abgesehen davon, dass der Erwachsene, der ein solches Geschäft eingeht, mehr als skrupellos agieren würde, wäre ein solches Geschäft rechtswidrig.

Der Taschengeldparagraph im Alltag

Wie es mit Gesetzen immer so ist, es ist alles Auslegungssache. Was sind größere Verkäufe, was ist teures Spielzeug? Im Grunde muss jede Familie ihren eigenen Weg finden, wie die Bildung in Finanzfragen aussehen soll. Da für Kinder der eigenständige Umgang mit Geld ein wichtiger Schritt in die Unabhängigkeit ist, hilft nur zu sprechen, zu erklären und zu üben.

Und zum Üben gibt es die Bling Karte. So können eure Kids online und offline einkaufen, natürlich immer im Rahmen ihres Budgets, und so lernen, was es bedeutet, geldklug zu sein.


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