Erziehungsgeld-Rechner: So weißt du, was dir zusteht

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18.7.2023

Möchtest du dein zukünftiges Elterngeld berechnen und siehst dich daher nach einem Erziehungsgeld-Rechner um? Dann kannst du jetzt gerne weiterlesen, denn wir zeigen dir im folgenden Artikel, wie du dein Erziehungsgeld berechnen kannst. Mehr noch: Wir erläutern dir viele weitere wichtige Aspekte rund um das Thema Elterngeldbezug und Elternzeit, sodass du umfassend informiert bist und deinen Elterngeldanspruch optimal ausnutzt.

Was ist Erziehungsgeld überhaupt?

Wir haben jede Menge praktische Tipps für dich, die du vor allem beim ersten Kind sicher gut gebrauchen kannst. Denn seien wir ehrlich: Ein bisschen verwirrend ist das ganze Thema Elterngeld bzw. Erziehungsgeld-Rechner schon. Wer bekommt wie lange wie viel und unter welchen Bedingungen? Darf nebenbei gearbeitet werden oder erlischt dann der Elterngeldanspruch? Was bekommen eigentlich Selbstständige? Können sie auch vorab ihr Elterngeld berechnen? Und welche Unterlagen solltest du bereits vor der Geburt bereitlegen? Die Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen bekommst du von uns. Legen wir los!

Lass uns zuerst ein paar Begrifflichkeiten rund um das Thema Elterngeld und den Erziehungsgeld-Rechner klären, denn das wird sicher schon einen Großteil der Verwirrung beseitigen. Bestimmt hast du sowohl von Elterngeld als auch von Erziehungsgeld oder von Kindererziehungsgeld gelesen und dich gefragt: Was muss ich denn nun beantragen? Das ist leicht: Du beantragst Elterngeld. Wir nutzen den Begriff Erziehungsgeld bzw. Kindererziehungsgeld lediglich synonym, weil dieses sozusagen der Vorgänger vom Elterngeld war und daher landläufig bekannt ist. Für alle Kinder, die bis Ende 2006 geboren wurden, mussten die Eltern Erziehungsgeld bzw. Bundeserziehungsgeld beantragen. Seit Anfang 2007, mit der Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), gibt es Elterngeld. Auch die Erziehungszeit heißt nun Elternzeit. Soviel zu den "Fachbegriffen".

Nun zur Sache an sich und zum Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner: Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern zur finanziellen Unterstützung während der Elternzeit gewährt wird. Es hilft ihnen dabei, den Lebensunterhalt ihres Kindes in den ersten Monaten nach der Geburt auch ohne Erwerbstätigkeit sicherzustellen, wodurch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf signifikant erleichtert wird. Das Elterngeld gleicht also den Einkommensausfall aus, den Eltern durch die Reduzierung oder den vorübergehenden Verzicht auf ihre berufliche Tätigkeit aufgrund der Betreuung ihres Kindes haben. Damit ermöglicht es den Eltern, eine Auszeit vom Beruf zu nehmen und sich intensiv um ihr neugeborenes Kind zu kümmern. Denn wir wissen: Gerade die Bindung, die ein Kind in den ersten Monaten zu seinen Eltern aufbaut, ist überaus wichtig – für beide Seiten. Also lass dir diese staatliche Unterstützung auf keinen Fall entgehen. Den Elterngeld-Antrag findest du ganz leicht auf den Webseiten des jeweiligen Bundeslandes, teilweise sogar digital. Welche Dokumente du zusätzlich benötigst, listen wir dir später genau auf. Aber jetzt zur viel interessanteren Frage: Wie hoch ist das Erziehungsgeld? Für die Berechnung des Elterngeldes benötigst du nicht zwingend einen Erziehungsgeld-Rechner. Eine grobe Hausnummer errechnest du dir ganz leicht selbst. Wir zeigen dir, worauf du bei der Berechnung des Elterngeldes achten solltest.

Erziehungsgeld-Rechner nutzen: Wie viel Erziehungsgeld bekommt man?

Die genaue Höhe des Elterngeldes und somit auch die Berechnung des Elterngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Einkommen vor der Geburt des Kindes und der Anzahl der Monate, in denen Elterngeld bezogen wird. Du kannst es dennoch grob bereits vorab bestimmen, sogar ohne Erziehungsgeld-Rechner bzw. Elterngeldrechner. Grundsätzlich beträgt das Elterngeld zwischen 65 % und 100 % des Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes, jedoch gibt es auch einen Mindestbetrag von 300 € pro Monat und einen Höchstbetrag von 1.800 € pro Monat. Die Staffelung beim Elterngeld Berechnen erfolgt hierbei in direktem Bezug zu deinem Einkommen.

  • Verdienst du zwischen 1.000 und 1.200 € netto, erwarten dich laut Erziehungsgeld-Rechner 67 % Elterngeld.
  • Zwischen einem Verdienst von 1.200 € und 2.770 € wird schrittweise auf 65 % reduziert.
  • Ab 2.770 € greift der Höchstsatz und dein Anspruch auf Elterngeld beträgt laut Erziehungsgeld-Rechner 1.800 €.
  • Unter 1.000 € netto steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 %, bzw. bis zum Mindestbetrag von 300 €, wenn du die zwölf Monate vor der Geburt keinen Verdienst hattest.

Für die Berechnung wird bei Angestellten das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes als Grundlage für den Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner verwendet. Eltern können das Elterngeld für einen Zeitraum von 12 bis 14 Monaten beziehen, wobei zwei Partnermonate vorgesehen sind, die nur vom jeweils anderen Elternteil bezogen werden können. Alleinerziehenden stehen die vollen 14 Monate zu.

Wichtig: Zum Nettoeinkommen zählt laut Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner ausschließlich der versteuerte Arbeitsverdienst. Sonderbezüge wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie weitere einmalige Zahlungen oder Lohnersatzleistungen, zum Beispiel Krankengeld, fließen in die Berechnung des Elterngeldes nicht mit ein.

Wie viel Erziehungsgeld dir zusteht, kannst du ganz einfach ausrechnen.

Wie viel Erziehungsgeld gibt es für Selbstständige?

Bei Selbstständigen wird der Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner mit anderen Angaben gefüttert. Für sie ergibt sich das Elterngeld auf Grundlage des durchschnittlichen monatlichen Einkommens aus der selbstständigen Tätigkeit im Bemessungszeitraum, welcher sich in der Regel über die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt des Kindes erstreckt. Die genaue Berechnungsmethode ist hier etwas komplexer, da der Erziehungsgeld-Rechner neben den Einnahmen verschiedene weitere Faktoren berücksichtigt, zum Beispiel Ausgaben, Abschreibungen und andere steuerliche Aspekte der selbstständigen Tätigkeit. Wichtig: Natürlich ist uns völlig klar, dass du während der Schwangerschaft viel um die Ohren hast. Aber wer hier Aufträge geschickt kalkuliert, also wirklich auf den Bemessungszeitraum verteilt, dem ist laut Erziehungsgeld-Rechner ein höheres Elterngeld sicher.

Sonderzahlungen bei Geschwistern, Zwillingen & Drillingen

In einigen Fällen gibt es zusätzlich zum Elterngeld noch Sonderzahlungen. So wird ein Geschwisterbonus ausgezahlt, sofern das ältere Geschwisterkind unter drei Jahren alt ist oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Dieser Bonus macht laut Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner 10 % des Elterngeldes aus bzw. mindestens 75 €. Für Mehrlinge, zum Beispiel Zwillinge oder Drillinge, gibt es ebenfalls einen Zuschlag, der die zusätzlichen Kosten berücksichtigen soll, die mit der Betreuung von mehreren Kindern verbunden sind. Der Mehrlingszuschlag beträgt pro Kind 300 € monatlich und wird unabhängig vom Geschwisterbonus ausgezahlt. Hier ist also kein Erziehungsgeld-Rechner nötig.

Was bedeutet ElterngeldPlus?

Im Zusammenhang mit dem Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner taucht auch immer wieder der Begriff ElterngeldPlus auf. Das ist eine Variation des Elterngeldes, bei dem während der Bezugszeit gearbeitet werden kann, ohne dass sich dies negativ auf die Höhe des Elterngeldes auswirkt. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich recht einfach und vor allem für diejenigen gedacht, die nicht für mehrere Monate komplett aus ihrem Beruf aussteigen möchten, um beispielsweise nicht den Anschluss zu verlieren. Das ElterngeldPlus ermöglicht den Eltern also mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Elternzeit und der Rückkehr in den Beruf. Es unterstützt alle Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Und das geht so: Beim ElterngeldPlus wird das Elterngeld auf Teilzeitbasis ausgezahlt. Eltern, die sich für ElterngeldPlus entscheiden, beziehen dieses über einen längeren Zeitraum, indem sie in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen. Auch hier greift natürlich der Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner und wir verdeutlichen dir den Unterschied zum klassischen Elterngeld gerne mit einem Beispiel:

  • Elterngeld: Du beantragst für 12 Monate Elterngeld. Auf Basis deines vorherigen Verdienstes beläuft sich dieses laut Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner auf 1.100 €. Diese bekommst du nun monatlich ausgezahlt, verdienst nebenher nichts dazu und kannst dich voll und ganz auf dein Baby konzentrieren. Insgesamt erhältst du also 13.200 €. Nach 12 Monaten bekommst du keine Zahlungen mehr und steigst wieder in deinen Beruf ein, damit dein monatliches Einkommen gesichert ist.
  • ElterngeldPlus: Du beantragst ElterngeldPlus für zwei Jahre, wodurch sich dein Gesamtanspruch von 13.200 € laut Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner auf diesen Zeitraum aufteilt. Dadurch hast du monatlich natürlich einen geringeren Betrag zur Verfügung. Zusätzlich arbeitest du in Teilzeit, wodurch du das monatlich geringere ElterngeldPlus ausgleichst. Ein klassischer Wiedereinstieg in den Beruf ist auf diese Weise nicht nötig, denn du warst ja nie wirklich weg.

Möchten beide Elternteile nach der Geburt des Kindes parallel in Teilzeit arbeiten, um sich gleichberechtigt um das Baby zu kümmern, kann mit dem Erziehungsgeld-Rechner auch ein zusätzlicher Partnerschaftsbonus beantragt werden. Dadurch sichern sie sich bis zu vier weitere Monate das ElterngeldPlus und können beide in gleichem Maße eine intensive Bindung zu ihrem Kind aufbauen.

Wichtig: Auch getrennt voneinander lebende Eltern und Alleinerziehende können vom Partnerschaftsbonus profitieren.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld / Kindererziehungsgeld?

Grundsätzlich haben Mütter und Väter Anspruch auf Elterngeld. Das umfasst natürlich nicht nur die biologischen Eltern, sondern auch verheiratete sowie nicht verheiratete Lebenspartner*innen, sofern sie mit dem Kind in einem Haushalt leben und es gemeinsam betreuen. Adoptiveltern können ebenfalls Elterngeld beantragen, wenn sie das Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Zusätzlich gibt es ein paar weitere Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um Anspruch auf Elterngeld zu haben und den Erziehungsgeld-Rechner zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise

  • der Wohnsitz in Deutschland,
  • die Betreuung und Erziehung des Kindes im eigenen Haushalt sowie
  • die Einhaltung der Einkommensgrenzen und der Mindest-/Maximalarbeitszeit bei Teilzeitarbeit.

Achtung: Bitte verwechsle das Elterngeld bzw. Erziehungsgeld/Kindererziehungsgeld nicht mit dem Kindergeld! Beim Kindergeld handelt sich um eine monatliche Geldleistung, die Eltern für jedes Kind erhalten, um deren Grundbedürfnisse zu decken und die Kosten für die Kindererziehung zu unterstützen. Das Kindergeld ist – anders als das Elterngeld – unabhängig vom Einkommen. Wichtig: Stelle den Antrag dafür am besten direkt mit deinem Antrag für Elterngeld. Du erhältst das Kindergeld für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aber noch in Ausbildung oder im Studium sind, wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt.

Unser Tipp: Du kannst dein Kind zu dieser Zeit, zum Beispiel wenn es bereits in einer eigenen Wohnung wohnt, mit dem Kindergeld unterstützen, indem du es einfach an dein Kind auszahlen lässt. Die dafür passende Debitkarte für Jugendliche & Kinder mit übersichtlicher App und zahlreichen Extras können wir dir gerne zeigen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag von Elterngeld?

  • Antragsformular:
    Hier werden deine Stammdaten und die deines Partners abgefragt. Zusätzlich gibst du natürlich auch an, ob du Elterngeld oder ElterngeldPlus nutzen möchtest, bzw. für welche/wie viele Monate. Mit diesen Angaben kann der Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner seine Arbeit beginnen.
  • Personalausweise:
    Beide Elternteile müssen sich durch Kopien ihrer Personalausweise legitimieren.
  • Einkommensnachweise:
    Wir haben den Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner vorhin bereits mit den passenden Zahlen gefüttert. Auch die Elterngeld-Stelle benötigt diese Informationen, also die Einkommensnachweise für die letzten zwölf Monate vor der Geburt oder (bei kurz aufeinanderfolgenden Geburten) vor dem Eintritt in den Mutterschutz. Am besten suchst du hierfür deine Gehaltsabrechnungen heraus. Selbstständige weisen ihr durchschnittliches monatliches Einkommen der letzten zwölf Monate nach, zum Beispiel durch gestellte Rechnungen.
  • Bescheinigung der Krankenkasse:
    Das Mutterschaftsgeld, das du sechs Wochen vor bis acht Wochen (bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Geburt erhältst, wird durch den Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner auf dein Elterngeld angerechnet. Aus diesem Grund benötigst du auch von diesen Zahlungen einen Nachweis. Diesen bekommst du meist ohne Nachfrage von deiner Krankenkasse zugesendet. Falls nicht, reicht sicher ein kurzer Anruf.
  • Bescheinigung des Arbeitgebers:
    Da dein Arbeitgeber einen Zuschuss zu deinem Mutterschaftsgeld zahlt, wird auch davon ein entsprechender Nachweis für den Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner benötigt, ähnlich zur Krankenkasse. Manche Arbeitgeber haben hierfür eine spezielle Bescheinigung, aber ein Lohnnachweis reicht in der Regel auch aus.
  • Bescheinigung des errechneten Entbindungstermins:
    Um den genauen zeitlichen Anspruch auf Elterngeld feststellen zu können, benötigt die Elterngeld-Stelle für den Erziehungsgeld-Rechner einen Nachweis über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Diesen wird dir die Hebamme oder der Frauenarzt ausstellen. Hieraus lassen sich dann im Fall der Fälle auch die Frühchenmonate errechnen, die dir bei einer Frühgeburt zustehen.
  • Bei geplanter Teilzeitarbeit:
    Du möchtest Teilzeit arbeiten, während du Elterngeld beziehst? Dann musst du für den Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner jetzt angeben, wie viele Stunden das sein sollen. Hierfür benötigst du eine Bescheinigung deines Arbeitgebers, aus der die Stundenanzahl und das Bruttogehalt ersichtlich werden. Selbstständige reichen hier eine Gewinnprognose mit ein.
  • Geschwisterbonus beim Elterngeld:
    Sofern bereits ein älteres Geschwisterkind in deinem Haushalt wohnt, vermerkst du das einfach an der passenden Stelle im Antrag, damit der Erziehungsgeld-Rechner / Elterngeldrechner es berücksichtigen kann. Dazu benötigst du natürlich dessen Namen und Geburtstag sowie sein Aktenzeichen. Weitere Formulare sind für den Geschwisterbonus in der Regel nicht nötig.
  • Geburtsbescheinigung:
    Nach der Geburt bekommst du beim Standesamt verschiedene Geburtsbescheinigungen. Eine davon ist für die Elterngeld-Stelle. Auf ihr steht "für Elterngeld" und sie muss im Original mit dem Antrag eingereicht werden. Wichtig: Sie ist das einzige Dokument, dass du nicht vor der Geburt vorliegen hast. Es macht also wirklich Sinn, den Antrag bereits während der Schwangerschaft vorzubereiten, denn sobald das Baby da ist, hast du keinen Kopf mehr für solche Sachen. Dann bist du froh, wenn du nur noch dieses eine Dokument dazu stecken musst und den Antrag dann zum Briefkasten bringen kannst. Achtung: Zum Schluss nochmal alles kontrollieren und die Unterschrift(en) nicht vergessen!

Wichtig: Das Elterngeld wird maximal rückwirkend für drei Monate ausgezahlt. Stelle deinen Antrag also rechtzeitig, am besten sobald dir die Geburtsurkunde deines Kindes vorliegt.

Heißt das Erziehungsgeld in Bayern Familiengeld?

Nein, das Familiengeld bekommst du in Bayern zusätzlich zum Elterngeld und zum Kindergeld. Es wird ab dem Geburtsmonat des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes gezahlt. In Bayern gibt es sozusagen etwas mehr. Aber was ist Familiengeld? Dadurch sollen Familien mit kleinen Kindern finanziell unterstützen werden, unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Einen Familiengeld-Rechner benötigst du hier also nicht, da es sich um feste Beträge handelt. Allerdings wird das Familiengeld nur für Familien gezahlt, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Unser Tipp: Sofern du in Bayern wohnst, solltest du das Familiengeld Bayern direkt zusammen mit dem Elterngeld beantragen – dazu hast du ohnehin bereits alle Unterlagen herausgesucht und zusammengestellt. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen, da das Familiengeld, ähnlich wie das Elterngeld, ab dem Monat der Geburt des Kindes rückwirkend gewährt werden kann, jedoch maximal für drei Monate vor dem Antragsmonat.

Eine weitere, zusätzliche Leistung ist das Landeserziehungsgeld z. B. in Bayern, das du ebenfalls direkt beantragen solltest. Es wird von den einzelnen Bundesländern unabhängig vom Elterngeld gewährt und kann neben dem Elterngeld beansprucht werden. Es richtet sich in erster Linie an Eltern, die nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind und ihre Kinder zuhause betreuen. Die genauen Regelungen und Bedingungen für das Landeserziehungsgeld können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein und leider wird es auch nicht in allen Bundesländern ausgezahlt. Daher informierst du dich am besten online über das jeweilige Landeserziehungsgeld, zum Beispiel, indem du "Landeserziehungsgeld BW" oder "Landeserziehungsgeld Sachsen" googelst.

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