Kindergeld: Bis zu welchem Alter deiner Kinder du es bekommst

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2.12.2023

Deine Kids sind schon groß, aber finanziell musst du ihnen noch unter die Arme greifen? Gute Nachrichten: Das Kindergeld hilft dir auch weiterhin dabei, die finanziellen Herausforderungen deiner Familie zu meistern. Wir verraten dir, wie lange du Anspruch auf Kindergeld hast und was du tun musst, um es zu bekommen.

Bis wie viel Jahre bekommt man Kindergeld? Die wichtigsten Infos auf einen Blick:

  • Du bekommst für jedes deiner Kinder mindestens bis zum 18. Geburtstag Kindergeld.
  • Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen du auch nach dem 18. Geburtstag noch Kindergeld für deine Kids bekommst.
  • Im Normalfall bekommst du maximal bis zum 25. Geburtstag deines Kindes Kindergeld.

Zur Erinnerung: Was ist Kindergeld und wer bekommt es?

Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates, um die grundlegende Versorgung deines Kindes sicherzustellen. Dafür bekommst du pro Kind jeden Kalendermonat 250 €. Wer Kindergeld erhält, ist im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) geregelt. Demnach bekommt jeder Kindergeld, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat und dessen Kinder die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Bedingungen bekommst du auch mit ausländischer Staatsbürgerschaft Kindergeld.

Dabei steht das Kindergeld immer einem der beiden Elternteile zu. Es ist immer nur einer der Ansprechpartner der Familienkasse und somit auch Kindergeldempfänger. Wer das bei euch ist, könnt ihr grundsätzlich selbst entscheiden. Das gilt auch dann, wenn einer von euch Stiefmama oder Stiefpapa ist – also nicht die leibliche Mutter oder der leibliche Vater ist. Wenn ihr als Eltern getrennt lebt, bekommt derjenige von euch das Kindergeld, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt.

Aber Achtung: Kindergeld bekommst du nicht automatisch nach der Geburt deines Kindes. Du musst es bei deiner zuständigen Familienkasse beantragen. Wie du Kindergeld beantragst, erfährst du in diesem Ratgeber.

Wie lange bekommt man Kindergeld?

Wenn es ums Kindergeld geht, gibt es drei wichtige Altersstufen, die du kennen solltest: 18 Jahre, 21 Jahre und 25 Jahre. Sie beziehen sich immer auf das Alter jedes einzelnen Kindes – schließlich bekommst du auch für jedes deiner Kinder unabhängig voneinander Kindergeld. Was sich hinter diesen Altersstufen verbirgt und welche Voraussetzungen dein Kind jeweils erfüllen muss, erfährst du jetzt.

Dein Kindergeldanspruch: Wie lange steht es dir mindestens zu?

Solange dein Kind minderjährig ist, steht dir auf jeden Fall Kindergeld zu. Es ist also ganz egal, ob dein Kind noch zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder noch in der Findungsphase steckt. Bis zum 18. Geburtstag bekommst du auf jeden Fall monatlich Kindergeld. Und zwar für jeden Kalendermonat, in dem dein Kind mindestens einen Tag lang minderjährig ist.

Beispiel:

Dein Kind wird am 15. März 18 Jahre alt. Für März bekommst du die volle Kindergeldsumme von 150 €. Hat dein Kind aber am 1. März Geburtstag, ist es den ganzen Monat über volljährig – dir steht also für März kein Kindergeld mehr zu.

Ab dem 18. Geburtstag hast du dann nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld. Du musst jetzt also aktiv werden und bei der Familienkasse eine Verlängerung der Kindergeldzahlung beantragen.

Kindergeld für volljährige Kinder: diese Regelungen gibt es

Auch, wenn es sich ein bisschen so anfühlt: Mit dem 18. Geburtstag sind deine Kids natürlich nicht über Nacht erwachsen. Oft ändert sich im Alltag erst mal nichts – sie gehen weiter zur Schule, studieren, machen eine Ausbildung oder machen etwas ganz anderes. Wir haben die wichtigsten Szenarien für dich unter die Lupe genommen und verraten dir, ob und wie du währenddessen Kindergeld bekommst:

Kindergeld während der Ausbildung, Schulzeit oder dem Studium

Die meisten jungen Erwachsenen gehen mit 18 noch zur Schule, machen eine Berufsausbildung oder studieren. All das bereitet sie auf ihr späteres Berufsleben vor. Davon leben können sie aber noch nicht. Sie sind also weiterhin finanziell von ihren Eltern abhängig. Deswegen fragen sich viele: "Wie lange bekommt man Kindergeld in der Ausbildung?" - oder natürlich im Studium? Die Antwort darauf: Auch für volljährige Kinder steht dir während der Ausbildung, Schule oder dem Studium Kindergeld zu – und zwar maximal bis zum 25. Geburtstag.

Nach dem 18. Geburtstag deines Kindes musst du deswegen bei der Familienkasse melden, was dein Kind gerade macht. Das gilt übrigens auch während Übergangsphasen, zum Beispiel zwischen Abitur und Beginn des Studiums. Auch wenn dein Kind trotz aller Bemühungen keinen Studien- oder Ausbildungsplatz findet, bekommst du weiter Kindergeld. Es kann allerdings sein, dass ihr dann Nachweise vorlegen müsst, dass dein Kind sich darum bemüht hat.

Aber Achtung: Das heißt nicht, dass du einfach bis zum 25. Geburtstag durchgehend Kindergeld bekommst, auch wenn die Ausbildung längst beendet ist. Sobald sich etwas ändert, bist du verpflichtet, die Familienkasse darüber zu informieren. Bekommst du Kindergeld, obwohl du gar nicht mehr berechtigt bist, musst du es hinterher zurückzahlen.

Andersherum heißt das auch: Wenn dein Kind an seinem 25. Geburtstag noch mitten in einer Ausbildung oder einem Studium steckt, hast du dennoch keinen Anspruch auf Kindergeld mehr. Denn für Kinder, die älter als 25 Jahre sind, gibt es nur unter ganz besonderen Voraussetzungen weiterhin Kindergeld. Aber dazu später mehr.

Während des Studiums deiner Kinder steht dir bis zum 25. Geburtstag weiterhin Kindergeld zu, um sie finanziell zu unterstützen.
Während des Studiums deiner Kinder steht dir bis zum 25. Geburtstag weiterhin Kindergeld zu, um sie finanziell zu unterstützen.

Kindergeld im Freiwilligendienst

Dein Kind möchte nach der Schule erst mal ein Jahr im Freiwilligendienst arbeiten? Da es während dieser Zeit auf deine finanzielle Unterstützung angewiesen ist, bekommst du natürlich auch weiterhin Kindergeld. Vorausgesetzt, dein Kind ist jünger als 25 Jahre.

Im Anschluss an den Freiwilligendienst steht dann wahrscheinlich eine Ausbildung oder ein Studium an. Dafür gelten dann die gleichen Voraussetzungen: Solange dein Kind jünger als 25 Jahre ist, bekommst du für dein Kind während dieser Zeit weiterhin Kindergeld.

Kindergeld während der Arbeitssuche

Dein Kind möchte gerne arbeiten, findet aber einfach nicht die richtige Stelle? Wenn es sich direkt nach Schul- oder Ausbildungsende arbeitssuchend meldet, steht dir weiterhin Kindergeld zu, damit du dein Kind während dieser Zeit finanziell unterstützen kannst. Voraussetzung dafür ist, dass dein Kind jünger als 21 Jahre ist. Ab dem 21. Geburtstag gibt es während der Arbeitslosigkeit kein Kindergeld mehr.

Finanzielle Unterstützung pflegebedürftiger Kinder: In diesen Fällen gibt es Kindergeld auch nach dem 25. Geburtstag

Körperliche, geistige oder seelische Behinderungen können dafür sorgen, dass dein Kind finanziell nicht für sich selbst sorgen kann – völlig unabhängig vom Alter. In diesem Fall kannst du auch nach dem 25. Geburtstag noch auf das Kindergeld zählen. Voraussetzung dafür ist, dass die Behinderung bereits vor dem 25. Geburtstag bestand.

Änderungen beim Kindergeld: Bis wann musst man sie mitteilen?

Dass du Kindergeld bekommst, ist kein Automatismus. Du musst es nach der Geburt bei der Familienkasse beantragen. Auch Änderungen erfolgen nicht automatisch. Sobald dein Kind die Schule beendet hat und eine Ausbildung beginnt, musst du das bei der Familienkasse melden – und natürlich auch jede andere Änderung.

Die Geburt deines ist ein gigantisches Ereignis! Die Familienkasse weiß aber nichts davon - und zahlt deswegen erst Kindergeld, sobald du es beantragst. Das gilt auch bei allen anderen Änderungen.

Das sind die wichtigsten Anlässe, die du auf jeden Fall bei der Familienkasse melden musst:

  • dein Kind beendet, beginnt oder unterbricht eine Ausbildung – egal ob Schule, Berufsausbildung oder Studium
  • du trennst dich vom anderen Elternteil
  • du oder der andere Elternteil arbeitet oder lebt ab sofort im Ausland
  • dein Kind bekommt durch Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft einen Stiefpapa oder eine Stiefmama
  • dein Kind heiratet selbst
  • dein Kind wird selbst Mama oder Papa
  • dein Kind zieht aus
  • deine Kontonummer ändert sich

Keine Angst: Eine Änderung bedeutet nicht automatisch, dass du nun kein Kindergeld mehr bekommst. Die Familienkasse muss jedoch immer über den aktuellen Stand informiert sein.

Dafür kann es auch passieren, dass du zwischendurch einen Fragebogen erhältst. Du bist gesetzlich verpflichtet, diesen Fragebogen auszufüllen – auch wenn sich nichts verändert hat. Andersherum gilt natürlich auch: Wenn du erst vor ein paar Wochen einen Fragebogen ausgefüllt hast, sich nun aber etwas ändert, musst du das trotzdem mitteilen.

Am besten, du informierst deine zuständige Familienkasse immer so schnell wie möglich über die Veränderungen. Denn wenn du Änderungen nicht mitteilst, machst du dich im schlimmsten Fall sogar strafbar. Außerdem bist du so immer sicher, dass dein Anspruch auf Kindergeld gerechtfertigt ist und du kein bereits erhaltenes Geld zurückzahlen musst.

Sparen vom Kindergeld – geht das?

Was du genau mit dem Kindergeld machst, ist dir überlassen. Du bekommst es auf dein Bankkonto und kannst es dort nutzen, um die alltäglichen Kosten zu bezahlen. Wenn dein Kind bereits ausgezogen ist, kannst du das Geld auch direkt weitergeben – zum Beispiel indem du es auf die Bling Card deines Kindes buchst. Natürlich kannst du das Geld auch sparen, zum Beispiel in den nachhaltigen Sparbäumen von Bling. Dort investierst du in nachhaltige Fonds und schaust dem Ersparten beim Wachsen zu. Je früher du damit anfängst, desto größer und stärker wird der Baum.

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