Was ist das Erziehungsgeld und wer bekommt es?
Der Begriff Erziehungsgeld ist im Grunde genommen veraltet. Zum 1. Januar 2007 wurden das Erziehungsgeld und die Erziehungszeit durch den Elterngeldantrag und die Elternzeit abgelöst. Heute kannst du also nicht mehr Erziehungsgeld beantragen, sondern einen Antrag auf die Zahlung von Elterngeld stellen. Dieses Elterngeld zahlt der Staat allen Eltern nach der Geburt eines Kindes, damit sie sich eine Auszeit von der Arbeit nehmen und die Zeit mit ihrem Kind genießen können.
Erziehungsgeld beantragen: Das sind die Voraussetzungen
Wer einen Elterngeld-Antrag stellen bzw. Erziehungsgeld beantragen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Der Erziehungsgeld-Antrag ist an die folgenden Bedingungen gekoppelt:
- Du betreust dein Kind selbst.
- Du lebst mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt.
- Dein offizieller Wohnsitz ist in Deutschland.
- Du arbeitest nach der Geburt gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
Es kommt dabei nicht auf die Art des Arbeitsverhältnisses an. Erziehungsgeld beantragen können sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer:innen oder Erwerbslose.
Wie lange bekommt man Erziehungsgeld?
Das Erziehungsgeld beantragen Eltern direkt nach der Geburt des Kindes und bekommen es monatlich ausgezahlt. Allerdings rechnet der Staat hier nicht in Kalendermonaten, sondern in den Lebensmonaten des Kindes. Ist das Kind zum Beispiel am 03. März geboren, dann geht der erste Lebensmonat vom 03. März bis zum 02. April, der zweite Lebensmonat vom 03. April bis zum 02. Mai und so weiter.
Für wie lange du Elterngeld beantragen kannst, hängt von der Art des Antrages auf Erziehungsgeld ab. Hier wählt ihr zwischen drei Optionen:
- Basiselterngeld
Dieses Erziehungsgeld beantragen Familien, wenn mindestens ein Partner nach der Geburt in den ersten zwölf Lebensmonaten Einkommenseinbußen hat. Wenn sogar beide Partner eine Auszeit nehmen und ein Partner dabei mindestens zwei Partnermonate nimmt, dann steht euch das Elterngeld sogar für 14 Monate zu. - ElterngeldPlus
Dieses Elterngeld wird doppelt so lange gezahlt wie das Basiselterngeld. Ihr könnt statt eines Lebensmonats mit dem Basiselterngeld auch zwei Lebensmonate ElterngeldPlus beantragen. - Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus kann beantragt werden, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten und dadurch gemeinsam die Betreuung und Erziehung ihres Kindes übernehmen. Dabei müssen beide Elternteile jeweils zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Durch den Partnerschaftsbonus wird die Elterngeldbezugsdauer um insgesamt 4 zusätzliche Monate verlängert. Das bedeutet, dass beide Elternteile länger Elterngeld erhalten können.
Alleinerziehende haben generell den gleichen Anspruch und können natürlich ebenfalls Erziehungsgeld beantragen.
So viel Elterngeld steht dir zu
In welcher Höhe du Erziehungsgeld beantragen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehört in erster Linie die Frage, welches Erziehungsgeld du beantragst, wie hoch dein Einkommen bislang war und auch, ob und in welcher Höhe du weiterhin Einkommen parallel zum Elterngeld beziehst. Außerdem verändert sich die Höhe des Elterngeldes auch bei Zwillingen oder dann, wenn du noch andere staatliche Leistungen beziehst.
Abhängig vom Einkommen liegt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 € pro Monat. Das ElterngeldPlus ist entsprechend nur halb so hoch und wird in der Höhe zwischen 150 und 900 € im Monat ausgezahlt. Den Mindestbetrag bekommst du auch dann, wenn du bislang noch kein Einkommen hattest. Über den offiziellen Elterngeldrechner im Internet kannst du dir genau ausrechnen lassen, wie viel Erziehungsgeld du beantragen kannst.
Wo beantrage ich Erziehungsgeld?
Wo kann ich Erziehungsgeld beantragen? Diese Frage stellen sich vor allem Eltern, die zum ersten Mal Nachwuchs erwarten. Erziehungsgeld beantragen kannst du grundsätzlich erst nach der Geburt deines Kindes. Damit du das Elterngeld in voller Höhe bekommst, solltest du den Antrag auf Elterngeld innerhalb der ersten drei Lebensmonate stellen. Du kannst Erziehungsgeld nur für drei Monate rückwirkend beantragen. Den Elterngeld-Antrag stellst du bei der für deinen Wohnort zuständigen Elterngeldstelle – die Adresse findest du meistens ganz einfach über das Internet heraus.
Kann ich auch online Erziehungsgeld beantragen?
In einigen Bundesländern ist es möglich, das Erziehungsgeld online zu beantragen. Das sogenannte Elterngeld Digital steht für die folgenden Bundesländer zur Verfügung:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Ein digitaler Antragsassistent führt dich durch das Verfahren. Das erstellte Dokument musst du am Ende trotzdem ausdrucken, persönlich unterschreiben und dann postalisch an die Elterngeldstelle schicken. Etwas anders ist es, wenn du online einen Antrag auf Erziehungsgeld in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern oder dem Saarland stellst. Diesen kannst du vollständig online einreichen, ohne Umweg über die Post.
Familiengeld beantragen: nur in Bayern möglich
Ein Antrag auf Familiengeld kann nur von Eltern mit Wohnsitz in Bayern gestellt werden, da es sich um eine Einzelleistung dieses Bundeslandes handelt. Dadurch sollen vor allem einkommensschwächere Familien unterstützt werden und mehr Wahlfreiheit bekommen, ob sie mit dem Kind zu Hause bleiben wollen. Mit dem Familiengeld-Antrag werden die früheren Leistungen zum Betreuungsgeld und zum Landeserziehungsgeld gebündelt und zusätzlich aufgestockt.
Wer bekommt Familiengeld?
Das Familiengeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern und es stellt sich für junge Familien die Frage: Wem steht Familiengeld zu und wie beantrage ich Familiengeld? Dieses Erziehungsgeld beantragen Eltern von ein- und zweijährigen Kindern. Sie bekommen unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Erwerbstätigkeit und der Betreuungssituation des Kindes monatlich 250 € pro Kind in diesem Lebensalter. Ab dem dritten Kind gibt es sogar 300 € pro Monat.
Auch bei der Antragstellung werden den Familien keine Steine in den Weg gelegt. Wenn frisch gebackene Eltern Erziehungsgeld in Bayern beantragen, dann gilt dieser Antrag automatisch auch gleich für das Familiengeld. Ein separater Antrag muss nicht gestellt werden, was sehr viel Bürokratie vermeidet. Und wie lange bekommt man Familiengeld in Bayern? Die Auszahlung des Betrages läuft vom 13. Lebensmonat bis zum vollendeten 36. Lebensmonat des Kindes.
Landeserziehungsgeld: staatliche Unterstützung für Familien in Sachsen
Was das Familiengeld in Bayern ist, das ist das Landeserziehungsgeld in Sachsen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Bundeslandes, die im Anschluss an das Elterngeld ausgezahlt wird. Doch wer bekommt Landeserziehungsgeld, wie oft kann man Landeserziehungsgeld beantragen und kann man Landeserziehungsgeld rückwirkend beantragen?
Einen Landeserziehungsgeld-Antrag in Sachsen kannst du unter folgenden Bedingungen stellen:
- Dein Wohnsitz ist in Sachsen.
- Du lebst mit deinem Kind in einem Haushalt.
- Du arbeitest wöchentlich weniger als 30 Stunden.
- Dein Kind ist weder in einer Kita noch bei einer Tagespflege untergebracht.
Außerdem gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Alleinerziehende dürfen nicht mehr als 21.600 € verdienen, Elternpaare nicht mehr als 24.600 Euro, um dieses zusätzliche Erziehungsgeld beantragen zu können.
Landeserziehungsgeld: wann beantragen und bei welcher Stelle?
Das Landeserziehungsgeld-Formular bekommst du online bei den Elterngeld- und Erziehungsgeldstellen in Sachsen. Du kannst den Antrag frühestens drei Monate vor Beginn des Leistungsanspruches stellen. Das bedeutet, drei Monate vor Ablauf des Elterngeldes kannst du das Landeserziehungsgeld beantragen. Es wird rückwirkend nur für den Leistungsmonat gezahlt.
Das Landeserziehungsgeld wird pauschal in dieser Höhe gezahlt:
- 150 € für das erste Kind
- 200 € für das zweite Kind
- 300 € ab dem dritten Kind
Diese Beträge gelten nur dann, wenn die Einkommenshöchstgrenze nicht überschritten wurde. Andernfalls verringern sich die monatlichen Leistungen entsprechend.
Landeserziehungsgeld in anderen Bundesländern
Bis 2018 konnten junge Eltern dieses Erziehungsgeld auch in Bayern beantragen, bis es in das Familiengeld umgewandelt wurde. Einen Antrag auf Thüringer Erziehungsgeld bzw. die Auszahlung von Landeserziehungsgeld in Thüringen ist nur für Kinder möglich, die bis zum 30.06.2015 auf die Welt kamen und somit ausgelaufen.
Du fragst dich, wie viel ein Kind überhaupt kostet? Das erfährst du in unserem Beitrag "Das kostet ein Kind". Außerdem erfährst du in unserem Magazin, wie du dir die Abgeltungssteuer für Kinder ganz einfach sparen kannst.