Ein Freistellungsauftrag muss selbst eingerichtet werden und dient als Anweisung für die Bank, die Abgeltungssteuer nicht automatisch an das Finanzamt zu überweisen. Eine NV-Bescheinigung, also eine Nichtveranlagungsbescheinigung, muss beim Finanzamt beantragt werden und gilt als Bestätigung dafür, dass die Person weder eine Einkommensteuer zahlen muss, noch eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben muss. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über die beiden Alternativen wissen musst.
Freistellungsauftrag fürs Kind einrichten und sparen
Kinder sind nicht steuerpflichtig? Das stimmt leider nicht. Auch Kinder müssen Einkommensteuer bezahlen, wenn sie eigenes Geld verdienen. Dabei geht es nicht nur um Verdienste aus Schülerjobs, sondern auch um Kapitalerträge. Doch die gute Nachricht vorweg: Einkommensteuer wird erst dann erhoben, wenn das Einkommen höher ist als der Grundfreibetrag. Der Freibetrag für Kinder liegt im Jahr 2023 bei 6.024 € im Jahr.
Trotzdem lauert bei der Geldanlage eine Steuerfalle. Banken ziehen nämlich von Kapitalerträgen in Form von Zinsen oder Aktiendividenden Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent ab. Für Kinder gilt die Kapitalertragsteuer, auch wenn der Freibetrag nicht überschritten wird, ebenfalls, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Daher solltet ihr als Eltern mit der ersten Geldanlage fürs Kind gleich einen Freistellungsauftrag einrichten. Dafür braucht ihr die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) eures Kindes. Diese Nummer hat euch gleich nach der Geburt das Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt.
Tipp: Wer die Steuer-ID nicht mehr findet, kann sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern. Wie das funktioniert, erfährst du auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern.
Wenn euch die Steuer-ID vorliegt, könnt ihr den Freistellungsauftrag im Namen des Kindes ausfüllen und als Erziehungsberechtigte unterschreiben. Bis zu 1000 € an Kapitalerträgen bleiben dann jährlich steuerfrei.
Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen – schnell & einfach
Alternativ zum Freistellungsauftrag könnt ihr für euer Kind auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen und diese bei der Bank vorlegen. Solange das jährliche Einkommen des Kindes niedriger ist als der steuerliche Grundfreibetrag und für die nächsten zwei Jahre keine Änderung zu erwarten ist, stellt das Finanzamt eine NV-Bescheinigung aus, die drei Jahre lang gültig ist.
Das Formular für die Nichtveranlagungsbescheinigung findet ihr auf der Website der Bundesfinanzverwaltung. Ihr könnt das Formular zur NV-Bescheinigung einfach online ausfüllen.
Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?
Aber was ist eine NV-Bescheinigung genau und was sind die Vorteile? Eine NV-Bescheinigung ist ein Dokument, das vom Finanzamt ausgestellt wird und bestätigt, dass das Kind von der Abgeltungssteuer freigestellt ist.
Der Vorteil der NV-Bescheinigung: Mit ihr bleiben Kapitalerträge des Kindes auch dann steuerfrei, wenn sie höher sind als 1000 € pro Jahr. Allerdings ist der Verwaltungsaufwand höher als beim Freistellungsauftrag, weil die Bescheinigung alle drei Jahre beim zuständigen Finanzamt neu beantragt werden muss. Trotz des Nachteils der zeitlich begrenzten Gültigkeit der NV-Bescheinigung lohnt sich der Aufwand.
Die einzige Voraussetzung für die Nichtveranlagungsbescheinigung ist, dass der Steuerfreibetrag für Kinder nicht überschritten wird.
NV-Bescheinigung verlängern
Nach drei Jahren verliert die NV-Bescheinigung ihre Gültigkeit. Wenn dein Kind den Steuerfreibetrag und den Sparerfreibetrag für Kinder weiterhin nicht überschreitet, lohnt es sich einen neuen Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung zu stellen. Die NV-Bescheinigung verlängert sich nicht automatisch. Wird der neue Antrag für die Nichtveranlagungsbescheinigung bewilligt, gilt diese wieder für drei Jahre.
Es empfiehlt sich, den Antrag beizeiten zu stellen, denn rückwirkend kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung nicht beantragt werden. Man kann die Abgeltungssteuer der Kinder jedoch durch eine Steuererklärung von Finanzamt zurückerstattet bekommen.
Abgeltungssteuer für Kinder sparen mit NV-Bescheinigung & Freistellungsauftrag – das Wichtigste in Kürze
- Die Abgeltungssteuer gilt auch für Kinder, sofern keine Nichtveranlagungsbescheinigung oder ein Freistellungsauftrag vorliegt. Das ist auch dann der Fall, wenn der Steuerfreibetrag für Kinder, welcher 2023 bei 6024 € im Jahr liegt, nicht überschritten wird.
- Es ist sinnvoll, mit der ersten Geldanlage für das Kind direkt einen Freistellungsauftrag einzurichten. Dafür benötigt man die Steuer-ID des Kindes. Der Freistellungsauftrag wird im Namen des Kindes ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben. So bleiben bis zu 1000 € an Kapitalerträgen im Jahr steuerfrei.
- Eine NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und befreit das Kind für drei Jahre von der Abgeltungssteuer. Um diese zu beantragen, kann man ganz einfach online ein Formular ausfüllen. Nach drei Jahren verliert die NV-Bescheinigung ihre Gültigkeit. Sie wird nicht automatisch verlängert, kann aber nach erneut beantragt werden. Die einzige Voraussetzung für den Antrag ist, dass der Freibetrag für Kinder nicht überschritten wird.
Nachdem du jetzt weißt, wie du dir die Abgeltungssteuer für dein Kind sparen kannst, kannst du dich nun gerne auch in unseren anderen Beiträgen darüber informieren, wie Kinder das Sparen lernen können und wie viel Taschengeld für Kinder angemessen ist.
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