Geldanlage für Kinder: Lieber auf das Kind oder auf die Eltern laufen lassen?

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31.1.2023

Starthilfe für später: Wenn Eltern größere Beträge für ihr Kind anlegen, müssen sie überlegen, ob das Anlagekonto auf sie selbst oder das Kind laufen soll. Beides hat Vor- und Nachteile.

Anlage auf den Namen der Eltern

Oft legen Eltern einen größeren Einmalbetrag für ihre Kinder an – sei es, um Anteile an einer Erbschaft gleich an die nächste Generation weiterzureichen oder um einen Teil des eigenen Vermögens dafür zu reservieren, dass der Nachwuchs später einmal eine finanzielle Starthilfe fürs Studium oder die Ausbildung hat.

Dabei stellt sich die Frage: Sollen wir das Geld als Eltern auf unseren eigenen Namen anlegen oder die Anlagesumme gleich an das Kind übertragen?

Solange das Guthaben auf die Eltern läuft, haben diese auch die volle Verfügungshoheit. Sie können Umschichtungen vornehmen und sogar im Bedarfsfall einen Teil davon wieder zurückholen, um eigenen Finanzbedarf zu decken. Wann die Übertragung an das Kind erfolgt, bestimmen die Eltern. Wenn sie merken, dass die Tochter oder der Sohn mit 18 noch nicht verantwortungsvoll mit größeren Beträgen umgehen kann, können sie das Anlagekapital noch zurückhalten oder über mehrere Jahre verteilt in kleineren Raten auszahlen.

Damit ist jedoch ein wichtiger Nachteil verbunden: Die Erträge der Geldanlage werden in voller Höhe den Eltern zugerechnet. Ist der jährliche Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete) aufgebraucht, wird Abgeltungssteuer fällig.

Anlage auf den Namen des Kindes

Wird das Geld gleich auf den Namen des Kindes angelegt, dann kann es für die Erträge seinen eigenen Sparerpauschbetrag nutzen, so dass diese Variante steuerlich günstiger ist.

Allerdings gilt: Geschenkt ist geschenkt. Die Eltern dürfen von dem Geld nichts zurückholen, es sind lediglich Umschichtungen auf andere Anlageprodukte möglich. Und sobald das Kind volljährig ist, darf es über das Guthaben frei verfügen.

Um zu vermeiden, dass das Kind gleich nach dem 18. Geburtstag das komplette Anlagekapital ausgibt, kannst du die Auszahlung mit einem einfachen Trick strecken. Einen kleineren Teil des Geldes lässt du auf dem Anlagekonto bzw. Wertpapierdepot des Kindes, so dass es über diesen Anteil direkt verfügen kann. Den Rest schichtest du kurz vor der Volljährigkeit ebenfalls auf den Namen des Kindes in Festgelder oder Sparbriefe um, beispielsweise jeweils zur Hälfte mit einer Laufzeit von zwei und vier Jahren – damit lässt sich die Auszahlung auf einen längeren Zeitraum verteilen.

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