Gibt es ein Recht auf Taschengeld?

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12.1.2023

Dass wir unseren Kindern Taschengeld geben, ist seit Jahrzehnten völlig normal, wie ein Blick in die Geschichte des Taschengeldes zeigt. Aber besteht eigentlich eine rechtliche Verpflichtung, die vorschreibt, dass Eltern ihren Kindern regelmäßig einen bestimmten Betrag zahlen müssen? Wir haben uns schlau gemacht und verraten dir, ob es ein Recht auf Taschengeld gibt.

Was der Taschengeldparagraph besagt

Kinderrechte sind weltweit durch die UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben und im deutschen Grundgesetz verankert. Zu ihnen zählt zum Beispiel das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung. Hinzu kommen viele weitere. Insgesamt beinhaltet die Konvention 54 Kinderrechtsartikel. Sie alle verfolgen ein Ziel: Das Wohl unserer Kinder zu schützen und zu fördern.

Das Recht auf Taschengeld zählt jedoch nicht dazu. Trotzdem zahlen wir es unseren Kindern ab einem gewissen Alter. Und das ist gut so: Denn aus pädagogischer Perspektive ist unbestritten, dass Kinder so schon früh den eigenverantwortlichen Umgang mit Geld lernen können - ein Umstand, der ihnen im späteren Leben zugutekommt. Der Kinderschutzbund sagt deswegen, jedes Kind habe ein moralisches Recht auf Taschengeld.

Nun haben wir bei einem Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dennoch den sogenannten Taschengeldparagraphen §110 gefunden. Im diesem steht geschrieben: "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Mit sieben Jahren dürfen Kinder bar bezahlen

Bedeutet: Kinder dürfen auch ohne die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten einkaufen gehen, zum Beispiel im Supermarkt oder in der Eisdiele. Der Kauf ist rechtsgültig, solange dein Kind den Preis mit dem Taschengeld, das du ihm zur Verfügung stellst, bezahlen kann. Der Paragraph bezieht sich auf Kinder ab einem Alter von sieben Jahren. Ist das Kind jünger, müssen Verkäufer*innen den Kauf ablehnen oder nachträglich rückgängig machen. Weitere detaillierte Informationen zum Taschengeldparagraphen findest du in diesem Beitrag.

Erstes Taschengeld zwischen vier Jahren und Schulbeginn

Wir halten fest: Rechtlich darf dein Kind ab einem Alter von sieben Jahren mit Bargeld bezahlen. Ein Taschengeld kannst du ihm aber natürlich auch schon früher geben. Dein Kind ist dann zwar noch nicht geschäftsfähig, kann aber bereits mit dem Sparen beginnen oder gemeinsam mit dir einkaufen gehen. Die Sparkasse empfiehlt, den Zeitpunkt des ersten Taschengeldes am individuellen Entwicklungsstand deines Kindes zu orientieren. Das Geldinstitut gibt einen Startpunkt von frühestens vier Jahren und spätestens zum Schulbeginn an. Die Auszahlung solle bis zu einem Alter von zehn Jahren wöchentlich und danach monatlich stattfinden.

Denn dann hat dein Kind gelernt, mit dem ersten eigenen Geld zu wirtschaften und kann sich das Budget besser über einen längeren Zeitraum einteilen. Die Höhe des Betrags kannst du je nach Alter in verschiedenen Stufen anpassen. Das Bundesministerium für Familie hat eine sehr gute Tabelle zur Orientierung aufbereitet.

Kindergeld muss nicht als Taschengeld ausgezahlt werden

Nun haben Eltern in Deutschland den Anspruch auf das sogenannte Kindergeld. Es dient dazu, die grundlegende Versorgung von Kindern sicherzustellen. Für jedes deiner Kinder erhältst du einen monatlichen Betrag. Sollte dein Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, ist sogar eine Zahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.

Wie sieht es mit dem Kindergeld aus? Dürfen es Kinder rechtlich von ihren Eltern einfordern? Auch hier lautet die Antwort: nein. Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für die Eltern, die zum Beispiel für den Kauf von Nahrung, Kleidung oder Schulmaterialien genutzt werden soll. Zu einer direkten Auszahlung an das Kind sind Eltern in der Regel nicht verpflichtet.

Kindergeld für existenzielle Dinge des Alltags nutzen

Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel. Können Eltern keinen regelmäßigen Unterhalt gewährleisten, haben Kinder die Möglichkeit, einen Antrag zur Auszahlung des Kindergelds zu stellen. Die Familienkasse kann den Betrag dann direkt an das Kind auszahlen. Dazu kommt es aber nur ganz selten bei besonders schwierigen Verhältnissen.

Selbstverständlich kannst du das Kindergeld oder einen Teil des Betrags nutzen, um es als Taschengeld an dein Kind bzw. deine Kinder weiterzureichen. Grundsätzlich sollte das Kindergeld aber dafür genutzt werden, die eigenen Kinder mit Nahrungsmitteln und weiteren Dingen zu versorgen, die für das tägliche Leben existenziell sind. Das Taschengeld dient darüber hinaus als ein zusätzliches Budget, mit dem sich Kinder selbst etwas kaufen dürfen, das über die notwendigen Einkäufe im Supermarkt hinausgeht.

Ist dein Kind hingegen schon etwas älter und kauft zum Beispiel seine Kleidung ohne dein Beisein, ist eine Teilzahlung des Kindergeldes als eine Art Taschengeld schon sinnvoller. Denn in dem Fall übernimmt dein Kind seine Einkleidung selbst und kann deswegen auch das Geld verwenden, das dafür unter anderem genutzt werden soll: das Kindergeld.

Klar ist auch: Ob du Teile des Kindergeldes für das Taschengeld nutzt oder nicht, ist immer auch abhängig von deinem Einkommen. Denn auch ein Taschengeld muss man sich als Eltern leisten können, vor allem, wenn dein Kind älter wird und die Ansprüche steigen.

Fazit: Moralisches statt gesetzliches Recht auf Taschengeld

Unser Fazit: Die Frage, ob es ein gesetzliches Recht auf Taschengeld gibt, können wir mit einem klaren NEIN beantworten. Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass ein moralisches Recht auf Taschengeld besteht. Das erste "eigene" Geld hilft, schon in frühen Jahren den Umgang mit Finanzen zu schulen und sich auf das spätere Leben vorzubereiten.

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