Freistellungsauftrag fürs Kind einrichten
Kinder sind nicht steuerpflichtig? Denkste: Auch Kinder müssen Einkommensteuer bezahlen, wenn sie eigenes Geld verdienen. Dabei geht es nicht nur um Verdienste aus Schülerjobs, sondern auch um Kapitalerträge. Doch die gute Nachricht vorweg: Einkommensteuer wird erst dann erhoben, wenn das Einkommen höher ist als der Grundfreibetrag. Und der beträgt im Jahr 2022 immerhin 9.984 Euro pro Jahr.
Trotzdem lauert bei der Geldanlage eine Steuerfalle. Banken ziehen nämlich von Kapitalerträgen in Form von Zinsen oder Aktiendividenden Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent ab, wenn ihnen kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Daher solltet ihr als Eltern mit der ersten Geldanlage fürs Kind gleich einen Freistellungsauftrag mit einrichten. Dafür braucht ihr die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) eures Kindes. Diese Nummer hat euch gleich nach der Geburt das Bundeszentralamt für Steuern zugeschickt.
Tipp: Wer die Steuer-ID nicht mehr findet, kann sie schriftlich beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern. Wie das funktioniert, erfährst du auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern.
Wenn euch die Steuer-ID vorliegt, könnt ihr den Freistellungsauftrag im Namen des Kindes ausfüllen und als Erziehungsberechtigte unterschreiben. Bis zu 801 Euro an Kapitalerträgen bleiben dann jährlich steuerfrei.
NV-Bescheinigung als Alternative
Alternativ dazu könnt ihr für euer Kind auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen und diese bei der Bank vorlegen. So lange das jährliche Einkommen des Kindes niedriger ist als der steuerliche Grundfreibetrag und für die nächsten zwei Jahre keine Änderung zu erwarten ist, stellt das Finanzamt eine NV-Bescheinigung aus, die drei Jahre lang gültig ist.
Vorteil der NV-Bescheinigung: Mit ihr bleiben Kapitalerträge des Kindes auch dann steuerfrei, wenn sie höher sind als 801 Euro pro Jahr. Allerdings ist der Verwaltungsaufwand höher als beim Freistellungsauftrag, weil die Bescheinigung alle drei Jahre beim zuständigen Finanzamt neu beantragt werden muss. Das Formular dazu findet ihr auf der Website der Bundesfinanzverwaltung.
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